Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung;
Neues Förderprogramm über das Amt für ländliche Entwicklung
Die Dorferneuerung fördert bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker, Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen (z.B. Physiotherapeut), Fachgeschäfte (z.B. Floristik, Buchhandlung) und Handwerksbetriebe (z.B. Schreinerei, Autowerkstatt).
Kleinstunternehmen können mit bis zu 30 % - 35 %, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren, um die Bedürfnisse der Menschen im Ort mit Gütern und Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Weiteres Ziel der Förderung ist, in leerstehende oder in vom Leerstand bedrohte Gebäude zu investieren, damit die Ortskerne nicht aussterben.Fördervoraussetzungen:
- Zuwendungsfähige Ausgaben mind. 10.000 €
- Förderhöchstbetrag 200.000 €
- Förderung im Rahmen einer Dorferneuerung
- Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter; erzielter Jahresumsatz unter 2 Mio.
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Maßnahmenbeginn nach Bewilligung
- Gewährleistung der Finanzierung