Förderung von Kleinstunternehmen

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung;
Neues Förderprogramm über das Amt für ländliche Entwicklung

Ländliche Entwicklung Bayern
Bis 30 % Förderung zur Stärkung der Ortskerne
 

 

 

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung;
Neues Förderprogramm über das Amt für ländliche Entwicklung

! ländliche Räume zukunftsfähig und lebenswert gestalten !

Die Dorferneuerung fördert bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker, Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen (z.B. Physiotherapeut), Fachgeschäfte (z.B. Floristik, Buchhandlung) und Handwerksbetriebe (z.B. Schreinerei, Autowerkstatt). 
Kleinstunternehmen können mit bis zu 30 % - 35 %, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren, um die Bedürfnisse der Menschen im Ort mit Gütern und Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Weiteres Ziel der Förderung ist, in leerstehende oder in vom Leerstand bedrohte Gebäude zu investieren, damit die Ortskerne nicht aussterben.Fördervoraussetzungen:
  • Zuwendungsfähige Ausgaben mind. 10.000 €
  • Förderhöchstbetrag 200.000 €
  • Förderung im Rahmen einer Dorferneuerung
  • Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter; erzielter Jahresumsatz unter 2 Mio.
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Maßnahmenbeginn nach Bewilligung
  • Gewährleistung der Finanzierung
Weitere Informationen beim Amt für Ländliche Entwicklung Landau, Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen, Tel. 09951 940-0 und überwww.stmelf.bayern.de/landentwicklung/aemter. Mehr Info´s können Sie auch aus zum Download auf dieser Seite bereitgestellten Flyer entnehmen.

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