Friedhof

Gebühren für den Friedhof ab 01.01.2022

Grabnutzungsgebühr

Die Grabnutzungsgebühr beträgt für den Erwerb eines Nutzungsrechts über die Dauer von 15 Jahren für:

a) eine Einzelgrabstätte  
  1. in der 1. Reihe jeder Abteilung 270,00 €
  2. in der 2. und jeder weiteren Reihe jeder Abteilung 225,00 €
b) eine Doppelgrabstätte  
  1. in der 1. Reihe jeder Abteilung 360,00 €
  2. in der 2. und jeder weiteren Reihe jeder Abteilung 315,00 €
c) eine Urnengrabstätte im Erdurnenfeld  
  1. für 2 Urnen 316,00 €
  2. für 4 Urnen 631,00 €
a) bei Urnennischen  
  1. für 2 Urnen 450,00 €
  2. für 4 Urnen 900,00 €

 

Sonstige Gebühren

 Jährliche Gebühr (Unterhalt) 38,00 €
 Umschreibung Grabnutzungsrecht 25,00 €
 Erlaubnis zur Errichtung, Änderung eines Grabmals/einer baulichen Anlage 25,00 €

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